Rechte Gesetze Infos
Allerdings leben wir in Deutschland.
kein Hahn ist lautlos
auch Hennen können einen "heiden Spektakel" veranstalten.
Ein Grund mehr, warum Ihr Euch vor der Schaffung eines "Hühnerparadieses" im eigenen Garten mit den einschlägigen Rechtsfragen beschäftigen solltet.
Hahn und Hennen sind nicht lautlos. - Bei geplanter Hühnerhaltung im Wohngebiet ist es deshalb sehr sinnvoll, auch die Haltung der Nachbarn zu erfragen.
Wenige Tiere ohne Hahn sollten generell kein Problem darstellen.
Alternativ kann ein Hühnerstall schallgedämpft eingerichtet werden, in dem der Hahn früh morgens krähen kann, bevor er dann mit den Hühnern in den Auslauf darf.
- Die Haltung von Kleintieren in einem reinen Wohngebiet ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine Einschränkungen, ob Hunde, Katzen oder Hühner.
- Die Errichtung von Nebengebäuden zur Haltung der Tiere ist gesetzlich geregelt. Siehe dazu (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
- Meldepflichten - Selbst bei reiner Hobbyhaltung sind Hühner in Deutschland meldepflichtig. Genaue Informationen gibt es bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes: http://www.tierseuchenkasse.de/
- Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will oder hält, hat dies neben der Tierseuchenkasse auch der zuständigen Kreisverwaltung anzuzeigen und Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge zu führen.
- Impfpflichten - In Deutschland ist es Pflicht, gegen die Newcastle Disease also die atypische Geflügelpest zu impfen. Dies geschieht meist über das Trinkwasser und ist eine sehr einfache Angelegenheit. Die Impfstoffe und eine Erklärung des Vorgehens gibt es beim Tierarzt bzw. der Tierärztin.
Nähere Informationen um Thema Tierarztkosten:
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27. Juli 2017 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Die Untersuchung, Beratung und Betreuung von Nutztierbeständen wurde um 30 Prozent teurer.
§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Wer mehr wissen will:
Aktuell gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) als PDF-Download