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Fakten ... Fakten ... Fakten ... Wer den öffentlichen Verlautbarungen nicht traut und sich noch gründlicher informieren möchte, sollte das auf dieser Internetseite tun: http://www.vogelgrippe-eu.de


Die Geflügelindustrie und ihre Umwelt-Folgen

Tatsachen über mögliche Infektionswege

Allgemein wird ja mit der These argumentiert, dass die Zugvögel die Vogelgrippe einschleppen. Festgemacht wird die These auch daran, dass dort wo sich große Zahlen an Zugvögeln aufhalten (z.B. im Norden an der Küste oder rund um den Bodensee) die ersten und meisten Krankheitsfälle aufgetreten sind.

Das klingt nur scheinbar logisch.

Bewiesen ist durch diese Umstände durchaus, dass in Bereichen mit hoher Konzentration an Vögeln (z.B. im Norden an der Küste oder rund um den Bodensee) Infektionen wahrscheinlicher sind.

Daraus zu schließen, die Zugvögel hätten die Erreger eingeschleppt, ist eine oberflächliche Argumentation, die vor allem wesentlich wahrscheinlichere Infektionswege völlig unbeachtet lässt.

Vielleicht sollten Entscheidungsträger ausnahmsweise mal ihren Verstand benutzen.

Die Politik und die Medien nehmen sich heraus, uns allen vorzugaukeln dass sich Zugvögel mit einem ganz gefährlichen, tödlichen Virus infiziert haben. Diese todkranken Vögel fliegen dann wochenlang.

Sie fliegen Tausende von Kilometern, infizieren dann auf ihrer Zugstrecke Hühner, Gänse und sonstiges Federvieh, mit dem sie keinen Kontakt hatten, die innerhalb kürzester Zeit erkranken und verenden. Aber die Zugvögel erkranken nicht und verenden nicht, sondern fliegen weiter, wochenlang, Tausende von Kilometern.
Dieser unlogische Unsinn ist Grundlage für die derzeitige Politik und den Vollzug.

Viel wahrscheinlicher ist doch, dass die Zugvögel auf ihrem Zug durchaus auf lokale Infektionsherde treffen können, sich ggf. einige infizieren und dann auch vor Ort genauso schnell verenden wie die lokalen Standvögel.

Die Zugrichtungen der Zugvögel passen zu keiner Zeit im Jahr zusammen um einen schnellen und durchgängigen Virentransport von Asien nach Europa zu bewirken.

Die weltweiten Tiertransporte und die Stofftransporte im Rahmen der Massentierhaltung sind geradezu prädestiniert um einen schnellen und durchgängigen Virentransport für die Verbreitung der Vogelgrippe zu erklären.

Stofftransporte - Die Realität stinkt zum Himmel !

(anklicken zum vergrößern)

Welche Rolle zum Beispiel die Entsorgung von Abfallstoffen aus der Massentierhaltung bei der Entstehung und Verbreitung der sog. Geflügelpest spielt und wie wahrscheinlich eine Infektion der Zugvögel durch Abfallstoffe aus der Massentierhaltung ist wird einfach ignoriert.

Der uninformierte Bürger wird natürlich argumentieren, dass sich die Zugvögel nicht in den Massenhaltungen anstecken können, weil die Tiere in der Massentierhaltung hermetisch gegen die Umwelt abgeschirmt sind.

Richtig ist, dass die extrem großen Geflügelbestände in der industriellen Massentierhaltung sehr intensiv gegen Einflüsse von Außen geschützt werden (natürlich auch gegen ansteckende Krankheiten).

Daraus wird für die Öffentlichkeit völlig irreführend abgeleitet, diese Geflügelbestände hätten auf die Umgebung keinen Einfluss und könnten deshalb nicht Verursacher sondern nur Opfer von Krankheiten sein.

So wird an der Realität vorbei argumentiert und die Öffentlichkeit „für dumm verkauft“.

Tatsache ist:

  • Unsere Gesetzgebung sieht Geflügelkot als nährstoffreichen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.
  • Hühnermist wird aus der heimischen Massentierhaltung nahezu flächendeckend in Deutschland als Dünger verwendet und aus dem Ausland in großem Umfang vor allem aus den Niederlanden nach Deutschland importiert und ebenfalls als Dünger genutzt.

siehe hierzu beispielhaft:

https://wendland-net.de/post/ablagerung-von-huehnertrockenkot-50638

Ein näherer Blick auf sog. Hühnertrockenkot

Das Foto ist vom 09.01.2017 (klick zum Vergrößern)

Ein beispielhaftes Zeugnis zum Thema Tierschutz und Seuchenschutz in der industriellen Geflügelproduktion. Der Ort des Geschehens ist bekannt. Wen wundert es noch wenn sich Wildvögel an derartigen, in die freie Landschaft gekippten, Hinterlassenschaften infizieren?!

  • Unsere Gesetzgebung lässt sogar zu, dass derartiger Geflügelkot aus der Massentierhaltung bis zu 6 Monaten auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert werden darf.

siehe hierzu beispielhaft:
(download)

http://www.niedersachsen.de/download/100659/Nds._MBl._Nr._37_2015_vom_30.09.2015_S._1237-1267.pdf

Wer an dieser Stelle meint das wäre doch von den Folgen her alles harmlos, der mag sich den Filmbericht „Hühnermist als Dünger -- Gefährliche Keime auf dem Acker" WDR Markt vom 07.05.2012“ unter folgendem Link ansehen:

https://www.youtube.com/watch?v=GjfTa8z8_9c&t=2s

Wer sich nach diesem Filmbericht noch immer einredet Geflügelkot aus der Massentierhaltung wäre harmlos und als nährstoffreichen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu betrachten, der ist aus meiner Sicht reichlich naiv. … was auf unsere zuständigen Politiker ja offensichtlich zutrifft, wenn sie so offensichtliche Zusammenhänge ignorieren.

Bei diesem gesetzlich geregelten Infektionsweg (so sollte man die Realität bezeichnen) sollte doch wohl jedem Laien einleuchten, dass sich die Zugvögel auf ihrer Wanderung wohl viel ehr an diesem Geflügelkot oder an Standvögeln infiziert haben die ausreichend vorher Kontakt zu Hinterlassenschaften aus der Massentierhaltung hatten.

Nein! Es ist auf Grund der realen Zustände viel wahrscheinlicher, dass die Zugvögel über die deutschlandweit frei in der Landschaft verteilten Hinterlassenschaften der Massentierhaltung infiziert wurden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Opfer und Täter hier bewusst oder unbewusst vertauscht werden ist extrem hoch!

(anklicken zum vergrößern)

Appell an die Politik:
Der Unsinn mit Aufstallungen und ähnlichen realitätsfremden Anordnungen zum vermeintlichen Schutz des Nutzgeflügels vor den Wildvögeln muss endlich aufhören.

Stellen Sie sich endlich der Realität!

Kümmern Sie sich darum, dass von den massenhaften Tier- und Stofftransporten keine Infektionsrisiken für die Umwelt ausgehen.

Stoppen Sie die deutschlandweite und nahezu flächendeckende Ausbringung von risikobehaftetem und ggf. hoch infektiösem Geflügelkot aus der Massentierhaltung auf landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen!

Stoppen Sie den Import derartigen Materials!

Der Vogelbestand in Deutschland (Wildtiere und Nutztiere) muss vor den möglichen Folgen der Massentierhaltung geschützt werden und nicht umgedreht!
Die Quelle der Geflügelpest ist die Geflügelindustrie und nicht freilaufendes Geflügel
In regelrechter Hysterie wird von vielen Seiten behauptet, Geflügelpest bzw. Geflügelgrippe oder Vogelgrippe wären in hoch gefährlicher und hochpathogene Form geeignet nicht nur Tier- sondern auch Menschenleben zu fordern.
Entscheidende Teile solcher Aussagen gründen allerdings nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf vagen Vermutungen, die dennoch als tragende Grundlage für das Aufstallungsgebot und andere Restriktionen herhalten.

Als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) maßgeblichen Einfluss auf die deutsche Vogelgrippe- und Geflügelpest-Politik.

Mantraartig verbreitet das FLI, dass eine zumindest indirekte kausale Beteiligung von Wildvögeln bei den jüngsten Ausbrüchen von Geflügelpest bzw. Geflügelgrippe oder Vogelgrippe nicht ausgeschlossen werden kann.

>>> Doch was sagt das FLI damit eigentlich? <<<

Es sagt real, es habe keine Ahnung, ob und auf welche Weise Wildvögel an der Verbreitung des Virus beteiligt sein könnten und schätze deshalb das Risiko als hoch ein, dass Wildvögel den Virus direkt oder indirekt in die Betriebe einschleppt haben könnten und dass sich Ähnliches wiederholen könnte.

Das FLI arbeitet also mit Unterstellungen, die es nicht begründet,sondern von denen es lediglich sagt, dass ihre Richtigkeit „nicht ausgeschlossen werden“ könne.

>>> Bekanntlich lassen sich keine Ereignisse in der Welt ausschließen, auch völlig absurde nicht. <<<

* Deshalb ist die vom FLI benutzte Unterstellung hohl und substanzlos. *

Diese substanzlose Behauptung täuscht ein höchstes Maß an Fürsorge nur vor, vertuscht Nichtwissen und wird leider oft als Vorwand für Willkürmaßnahmen benutzt.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen geht die Infektionsgefahr vor allem oder ausschließlich von der Geflügelindustrie auf das Freilandgeflügel und auf die Wildvögel aus und nicht umgekehrt.

Es ist nicht einmal bekannt, ob und in welcher Weise durch Wildvögel oder freilaufendes Geflügel die niedrig- oder hochpathogene Form von Geflügelpest bzw. Geflügelgrippe oder Vogelgrippe in Geflügelfabriken direkt oder indirekt eingebracht worden sein könnte.

Daher muss das Aufstallungsgebot für das Freilandgeflügel als unverhältnismäßige Maßnahme verstanden werden.

Ebenso wäre eine Ausgangssperre bei Gewitter eine unverhältnismäßige Maßnahme zum Schutz vor Erkältung oder Blitzschlag.

Insofern kann das Aufstallungsgebot nur als eine Benefiz-Maßnahme zu Gunsten der Geflügelindustrie verstanden werden.

Freilandhaltungen sind nach allen Erkenntnissen
viel gesünder für das Geflügel als die industrielle Haltung.

Trotzdem wird die Freilandhaltung durch die Geflügelpest-Verordnung viel restriktiver behandelt als die
industrielle Geflügel-Haltung.

Es ist also gerechtfertigt, wenn Freilandhalter Widerstand gegen das Aufstallungsgebot organisieren.
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